Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bestimmungen gelten als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit der Weyergans High Care AG (nach-folgend Unternehmen genannt) und vom Besteller anerkannt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist:
1. Bestellung
Bestellungen bedürfen der schriftlichen Form. Bestellungen, die zu den üblichen Zahlungsbedingungen abgewickelt werden, er¬folgen rechts¬gültig mittels Bestellformularen, ferner durch Brief, Postkarten, Mails oder als Fax. Telefonische Bestellungen werden rechts¬-gül¬tig mit entgegengenommener Auftragsbestätigung; diese kann auch die Rechnung sein. Bestellungen, die über Leasing oder Miet¬kauf (s. 9) abgewickelt werden, bedürfen der besonderen Schriftform.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt mit Ausnahme der persönlichen Überbringung auf Gefahr des Bestellers. Soweit der Besteller im Falle der Versendung keine besondere Weisung erteilt, erfolgt keine Transportversicherung. Etwaige Versicherungskosten sowie Kosten für etwaigen Versand per Express gehen zu Lasten des Bestellers. Bei begründeter Beanstandung einer Lieferung (Schlecht oder Anderslieferung) verpflichtet sich der Vertrieb zur Nacherfüllung oder zur Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Lieferzeit
Lieferungen erfolgen soweit wie möglich sofort ab Lager. Eine feste Lieferfrist besteht nur dann, wenn die Lieferzeit ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Die Selbstbelieferung des Unternehmens bleibt vorbehalten. Gerät das Unternehmen in Verzug, so hat ihm der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen.
4. Gewährleistung
Sofern nichts anderes angeboten wurde, gewährleistet das Unternehmen auf gelieferte Ware einen Nacherfüllungsan-spruch, der vor oder innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung aufgetreten sind, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Bei Verschleißartikeln können Herstellungs, Verarbeitungs oder Materialfehler nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen dem Unternehmen angezeigt werden. Für Ware, die durch äußere Einwirkung jeder Art oder ent-gegen der technischen Richtlinien des Unternehmens bzw. des Herstellers oder sonst wie unsachgemäß behandelt oder benutzt worden ist, sowie für den natürlichen Verschleiß, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Garantieansprüche können nur dann anerkannt werden, wenn der Nacherfüllungsanspruch unverzüglich nach Feststellung fristgerecht und in schriftlicher Form dem Unternehmen gemeldet werden. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht un-mittelbar am Liefergegenstand aufgetreten sind, bleiben ausgeschlossen.
5. Preise
Die Preise werden in Euro geschuldet und sind den jeweils gültigen Preislisten bzw. Bestellformularen zu entnehmen. Die Preise vorheriger Preislisten verlieren nach Erscheinen einer neuen Liste ihre Gültigkeit. In den Preisen sind Verpa-ckungs und Transportkosten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Darüber hinaus reichende Kos-ten, z.B. Akkreditivkosten, Devisengebühren oder Kosten, die durch Zahlung per Nachnahme entstehen, gehen in voller Höhe zu Lasten des Bestellers. Soweit den Preisstellungen die Mehrwertsteuerbeträge nicht ausgewiesen sind, verstehen sich die Preisangaben in allen Fällen netto. Die Mehrwertsteuer ist im Inland sodann in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzuschlagen.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug sofort ab Rechnungsdatum zu leisten. Wird das Zahlungsziel überschritten, hat das Unternehmen das Recht auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Im Falle des Zahlungsver-zugs werden für evtl. Mahnungen Euro 10,- € berechnet.
7. Exportklausel
Grundsätzlich ist im Inland gelieferte Ware und deren Zubehör zur ausschließlichen Nutzung im Inland bestimmt. Eventueller Weiterverkauf in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland muss aufgrund zivilrechtlicher und technischer Bestimmungen und zur Abweisung von Regressforderungen in jedem Fall vorher angezeigt- und durch das Unternehmen schrift-lich genehmigt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Unternehmens. Die unter Eigentumsvorbehalt des Vertriebes stehenden Waren dürfen ohne Zustimmung weder weiterverkauft noch verpfändet noch zur Sicherheitsleistung übereignet werden. Der Gerichtsstand ist Düren.
9. Leasing
Bei Kauf von Apparaten übergibt das Unternehmen auf Wunsch des Bestellers die Abwicklung an einen Leasing Partner. In diesem Fall tritt die Leasing Gesellschaft als Besteller ein.
10. Sicherungspflicht
Maßgeblich für die Anwendung von medizinischen und kosmetischen Geräten sind die Gebrauchsanweisungen und Indikati-onslisten, die zur Ausstattung jedes Gerätes gehören. Sollte aus Versehen einem Gerät keine Indikationsliste beiliegen, ist der Besteller angehalten diese umgehend beim Unternehmen nachzufordern. Kosten entstehen dem Besteller hieraus nicht. Sämtliche Ansprüche eines Dritten gegenüber dem Besteller aus Zuwiderhandlung, fahrlässiger Anwendung sowie unsachgemäßer Behandlung gehen nicht zu Lasten des Unternehmens.
11. Online-Weiterverkauf Ausschluss
Die Produkte des Unternehmens sind nicht für den Weiterverkauf über Online-Shops bestimmt. Allfällige Ausnahmen be-dürfen zur Vermeidung einer Unterlassungsverfügung der vorherigen Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist an die Schriftform gebunden.
12. Haftung für Claims
Das Unternehmen haftet dem Besteller gegenüber nicht für den wettbewerbsrechtlichen Bestand allfälliger Werbeaussagen, die das Unternehmen im geschäftlichen Verkehr tätigt, wenn diese Werbeaussagen vom Besteller für seine Werbung übernommen oder kerngleich verändert werden.